Anfang 2025 wird vorraussichtlich ein unter anderem von einem Bauinvestor inittierter Bürgerantrag im Stadtradt in Hammelburg behandelt werden.
In diesem Antrag geht es darum, dass zu der Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets ein Bürgerentscheid durch den Stadtrat, ein sog. Ratsbegehren, initiiert werden soll.
In den Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung wurde auf Betreiben der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag in der Fassung vom 22.8.1998 ein neues demokratisches Prinzip eingeführt.
Es reicht seitdem nicht mehr, dass in einem Bürgerentscheid die dort gestellt Frage die Mehrheit der Stimmberechtigen zustimmt, sondern es ist im Falle einer Gemeinde in der Größe von Hammelburg auch entscheidend, dass diese Mehrheit mehr als 20% der Stimmberechtigten beträgt.
Der CSU scheint also neben der Frage nach den Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Frage wichtig zu sein, in wie weit die abgegebenen Stimmen auch die Bevölkerung repräsentieren. Mit Blick auf eine Gewerbegebiet in einem der 12 Ortsteile lässt sich das so verkürzen zu Fragen: ist den Menschen die Frage so wichtig, dass sie dafür zur Abstimmung gehen?
Es steht dabei die Vermutung im Raum, räumlich stärker betroffene Ortsteile tendenziell eher gegen ein Gewerbegebiet stimmen und auch tendenziell eher bereit sind für eine solche Abstimmung den Weg ins Wahllokal auf sich nehmen.
Das macht die Abstimmung noch mal spannender. Ein Investor, der möchte dass das Ratsbegehren in seinem Sinne entschieden wird, hat ein großes Interesse dieses parallel zur Bundestagswahl durchzuführen. Je mehr Menschen eh im Wahllokal sind, desto größer ist seine Chance eine Mehrheit und das Quorum zu erreichen. Die Bundestagswahl schenkt ihm die nötige Mobilisierung.
Stadträte der CSU, wie auch der Investor selbst und andere Mitinitiatoren des Bürgerantrags, die dem Gedanken ihrer Mutterpartei folgen und eine besonders demokratische Abstimmung im Sinn ihrer Partei durchführen wollen, müssten sich meiner Meinung nach dafür entscheiden, ein mögliches Ratsbegehren, bewusst und unter Ausnutzung der Antragsfristen an einem anderen Termin als der Bundestagswahl auszurichten. Nur dann hat das Ratsbegehren eine Chance neben der Frage nach den Mehrheiten auch die Frage wie wichtig das Begehren den Wahlberechtigen denn sei mit zu beantworten.
Den einzigen Grund den demokratischen Prinzipien in unserer Gemeindeordnung nicht gezielt Rechnung tragen zu wollen, könnte in den zu erwarteten Kosten liegen. Ich kann mir vorstellen, dass die potentiellen Einsparungen bei einer Zusammenlegung der Abstimmungen morgen Teil der Diskussion sein werden. Ich spreche mich auf den verschiedensten Kanälen, wie auch meiner Webseite auf der ich über Kreispolitik schreibe immer wieder für eine besonnene Haushaltspolitik aus. Die im Vergleich zu anderen Ausgaben sehr überschaubaren Kosten für die Pflege unserer demokratischen Prinzipien sind meiner Meinung nach der falsche Platz um Sparbemühungen darauf zu konzentrieren.
Ich bin also sehr gespannt, ob die Stadträtinnen und Stadträte, vor allem die Vertreter der Partei auf deren 1998 die Gemeindeordnung angepasst wurde, am Ende eher dem Gedanken unserer Gemeindeordnung folgen, oder ob andere Prioritäten wichtiger sind.